Der Fall liegt schon ein gutes Jahr zurück, doch unlängst hat ihn auch der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte bestätigt: Die Tübinger Polizei hat den Eingang eines Wohnprojektes im Juli 2016 für vier Wochen videoüberwacht. Dazu stellten die Beamten eine Kamera bei einem Nachbar auf. Die Staatsanwaltschaft hatte in einem Ermittlungsverfahren aufgrund von Indizien darauf geschlossen, dass der Täter der autonomen Szene zuzuordnen sei. Und die vermuteten die Ermittler in besagtem Wohnprojekt.
Der Fall kam heraus, weil ein anderer Nachbar, der zuvor von den Beamten gefragt wurde, diese Anfrage dem Wohnprojekt mitteilte. Bis vor Kurzem gingen die über einhundert Bewohnerinnen und Bewohner aber davon aus, dass die Videoüberwachung nicht stattgefunden habe. Sie wurden fast ein Jahr lang nicht benachrichtigt.
In einer Pressemitteilung des Wohnprojektes in der Schellingstraße 6 heißt es:
Aus der Auskunft des Landesdatenschutzbeauftragten geht hervor, dass eine Kamera installiert wurde. Diese sei vom 4. bis 29. Juli 2016 im Zeitraum von 22:00 bis 6:00 Uhr in Betrieb gewesen und habe den Haupteingang des Wohnprojektes ins Visier genommen. Laut Polizei seien die Daten nach 24 Stunden überschrieben und in Folge des „Ausbleibens von Resonanzstraftaten“ nicht ausgewertet worden. Doch auch ohne Auswertung des Materials handelt es sich um einen drastischen Eingriff in das nachbarschaftliche Zusammenleben, der bei vielen ein unbehagliches Gefühl hinterlässt. Selbst die Staatsanwaltschaft gestand gegenüber dem Landesdatenschutzbeauftragten ein, dass die Überwachung unrechtmäßig war. Aktuell prüft das Wohnprojekt rechtliche Schritte.
Richterliche Anordnung wäre nötig gewesen
Der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte geht davon aus, dass „eine derartige langfristige Videoobservation nicht auf § 100h StPO gestützt werden kann, sondern es sich um eine Maßnahme im Sinne des § 163f StPO handelt“. Für diese wäre aber eine richterliche Anordnung nötig gewesen, die aber nicht vorlag. Nur weil die Staatsanwaltschaft Vorsorge getroffen habe, dass bei vergleichbaren Konstellationen in Zukunft eine richterliche Anordnung eingeholt würde, sieht der Datenschutzbeaufragte „trotz der datenschutzwidrigen Vorgehensweise“ von einer Beanstandung ab.
Die Staatsanwaltschaft Tübingen benachrichtigte laut dem Brief des Datenschutzbeauftragten außerdem die Betroffenen nicht, „da trotz der vierwöchigen Observation nicht davon ausgegangen werden könne, dass alle Bewohner der Schellingstraße 6 von der Maßnahme betroffen waren“. Hier ist der Datenschutzbeauftragte der Ansicht, dass eine Benachrichtigung möglich und angemessen gewesen wäre.
Grün-schwarz plant noch mehr Überwachung
Die Bewohner wollen zukünftig der Polizei mehr auf die Finger schauen, denn nur durch gute Nachbarschaft erfuhren sie überhaupt von der Überwachungsmaßnahme. Sie haben eine Meldestelle im Internet aufgemacht, auf der heimliche Überwachungsmaßnahmen und ‑versuche durch die Tübinger Polizei anonym gemeldet werden können.
Der Fall in Tübingen zeigt, was heute schon an Überwachungsmaßnahmen im Ländle möglich ist. In Baden-Württemberg ist die grün-schwarze Landesregierung jedoch drauf und dran, ein neues Polizeigesetz zu verabschieden. Es gilt als eines der schärfsten Polizeigesetze Deutschlands. Wegen unbestimmter Formulierungen erlaubt es die präventive Telekommunikationsüberwachung und den Einsatz von Staatstrojanern auch bei Allgemeinkriminalität.
Update 23.10.2017:
Der Tübinger Überwachungsskandal weitet sich aus. Die Tübinger Staatsanwaltschaft gab jetzt gegenüber dem Schwäbischen Tagblatt zu, dass im gleichen Zeitraum auch das Wohnprojekt „Lu15“ in der Tübinger Ludwigstraße videoüberwacht wurde.
